Neuer „Código Penal“ mit 32 Änderungen gebilligt
Santo Domingo, 28.07.2026 – (tpj) – Dominikanische Republik

Doch je näher der Termin rückte, desto lauter wurde die Kritik – vor allem unter Journalisten. Medienverbände warnten vor einer „Ley Mordaza“, einem „Maulkorbgesetz“, das kritische Berichte über Politiker und Beamte erschweren könnte. Auch Juristen bemängelten unklare Formulierungen und mögliche verfassungsrechtliche Probleme.
Doch nicht nur die Medien schlugen Alarm. Mediziner fürchteten strafrechtliche Konsequenzen bei komplizierten Behandlungen. Auch Lehrer, Unternehmer und Bürgerrechtsorganisationen verlangten Nachbesserungen. Schließlich wuchs auch in der Bevölkerung der Unmut. Bei abendlichen Kochtopfprotesten in zahlreichen Stadtteilen des Großraums Santo Domingo gehörte die Kritik am Código Penal zu den zentralen Forderungen (wir berichteten).
Unter wachsendem Druck legte die Regierung Anfang Juli ein Änderungspaket vor. Im Kongress gingen anschließend mehr als 80 Vorschläge von Juristen, Universitäten, Berufsverbänden, Parteien und Organisationen der Zivilgesellschaft ein. Abgeordnete und Senatoren beschlossen schließlich 32 Änderungen. Präsident Abinader verkündete gestern per Dekret 507-26 die korrigierte Fassung, die am 3. August in Kraft treten wird.
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Auch das bisher als „Cyberbullying“ bezeichnete Delikt wurde präzisiert und heißt künftig „Belästigung oder Verfolgung im Internet“. Satire, Glossen, Memes (humoristisch oder satirisch veränderte Bilder), Meinungsäußerungen und journalistische Recherchen über Amtsträger sollen davon ausgenommen sein – sofern sie Angelegenheiten von öffentlichem Interesse betreffen und auf überprüfbaren Informationen beruhen.
Das umstrittene Delikt der „Missachtung“ oder Beleidigung von Amtsträgern wurde ebenfalls eingeschränkt. Strafbar sind entsprechende Äußerungen künftig nur noch gegenüber Richtern, Staatsanwälten oder Mitarbeitern der Justiz, wenn dadurch ein Gerichtsverfahren gestört oder die Würde der Rechtsprechung angegriffen werden soll. Die ursprünglich vorgesehene Sonderstellung von Regierungsbeamten entfällt.
Kritik an möglicher Kaskadenhaftung bleibt
Nicht vollständig ausgeräumt ist dagegen die Kritik an einer möglichen Kaskadenhaftung, der sogenannten „Responsabilidad en cascada“. Medienvertreter und Juristen befürchten, dass für einen beanstandeten Beitrag künftig nicht nur dessen Autor, sondern auch Redakteure, die Leitung und sogar das Medienunternehmen strafrechtlich verantwortlich gemacht werden könnten.
Ein vergleichbares System hatte das dominikanische Verfassungsgericht bereits 2016 aufgehoben. Zwar wurde der entsprechende Artikel über die strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen inzwischen neu gefasst, eine ausdrückliche Ausnahme für Medien gibt es jedoch weiterhin nicht. Die Befürchtung, dass die alte Verantwortungskette durch die Hintertür zurückkehrt, ist damit nicht vollständig ausgeräumt.
Digitale Fotomontagen von Personen
Auch in den Bild- und Onlineredaktionen wurden nicht alle Bedenken ausgeräumt. So bleiben Fotomontagen rechtlich heikel. Wer manipulierte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen erstellt oder verbreitet und damit nach Ansicht eines Gerichts Ehre, Privatsphäre oder Ansehen einer Person verletzt, muss weiterhin mit zwei bis fünf Jahren Gefängnis rechnen. Kritiker sehen darin einen erheblichen Auslegungsspielraum, insbesondere bei Satire, Fotomontagen und KI-generierten Inhalten.
Höhere Strafen für veruntreute Staatsgelder
Deutlich verschärft wurden dagegen die Sanktionen bei der Veruntreuung öffentlicher Gelder. Statt der in der ursprünglichen Neufassung vorgesehenen zwei bis drei Jahre drohen verantwortlichen Beamten künftig fünf bis zehn Jahre Haft. Zusätzlich kann eine Geldstrafe in Höhe des Vier- bis Zehnfachen der veruntreuten Summe verhängt werden. Kann der Betrag nicht ermittelt werden, richtet sich die Geldstrafe nach dem letzten Gehalt des Amtsträgers.
Auch die Einwände des Ärzteverbands wurden teilweise berücksichtigt. Ärzte und medizinische Einrichtungen sollen nicht allein deshalb strafrechtlich verantwortlich gemacht werden können, weil ein Patient während oder nach einer Behandlung stirbt oder Komplikationen erleidet. Eine Strafbarkeit soll nur bei einem schweren und unentschuldbaren Verstoß gegen anerkannte medizinische Regeln infrage kommen. Damit soll verhindert werden, dass Ärzte aus Angst vor Strafverfahren nur noch eine sogenannte defensive Medizin betreiben.
Streit um Abtreibung bleibt ungelöst
Nicht berücksichtigt wurde erneut die Forderung, Schwangerschaftsabbrüche in drei Ausnahmefällen straffrei zu stellen: bei Lebensgefahr für die Mutter, nach einer Vergewaltigung oder bei einer nicht mit dem Leben zu vereinbarenden Fehlbildung des ungeborenen Kindes. Frauenrechtsorganisationen und zahlreiche Juristen hatten verlangt, diese sogenannten „tres causales“ noch in das Gesetz aufzunehmen. Die Mehrheit im Kongress erklärte die Diskussion jedoch für beendet.
Sind noch weitere Änderungen möglich?
Dass weitere Änderungen folgen könnten, räumt selbst die Regierung ein. Abinader setzte gleichzeitig eine Kommission unter Leitung des früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Milton Ray Guevara ein. Sie soll die Anwendung des neuen Strafgesetzbuchs begleiten, die Bevölkerung informieren und Vorschläge für weitere Reformen erarbeiten.
Fakt ist: Der neue Código Penal tritt am 3. August in Kraft. Endgültig abgeschlossen ist die jahrzehntelange Debatte darüber jedoch noch lange nicht.
