Für Auslands-Rentner drohen Steuernachzahlungen
Sosúa, 24.10.2025 – ein Beitrag von Monika Anders – 3715 mal gelesen
Dass die deutsche Regierung nicht die Schnellste ist (in allem, was sie vorhaben), wissen wir ja zur Genüge. Aber jetzt, wo die Regierung eifrig nach weiteren Einnahmequellen sucht, rückt ein Problem (für uns hier im Ausland) anscheinend doch näher und immer mehr in den Fokus der Steuerbehörden.
Unter anderem auf dieses „Problem“ habe ich bereits am 3. Mai 2024 und zuletzt am 20. Mai 2025 hingewiesen. Es geht um die allgemeine Steuerpflicht der Rente – und die gilt für alle Rentner, die in und aus Deutschland ihre Renten beziehen.
Wenn man in Deutschland ansässig ist, ist dieses Problem nicht so groß, weil man dort alle Steuerfreibeträge (z. B. den Grundfreibetrag von zur Zeit 12.096 € für Alleinstehende bzw. 24.102 € für Verheiratete, Werbungskosten, KV-Beiträge, Altersentlastungsbetrag u. a. ) nutzen kann und somit in den allermeisten Fällen einer Steuerzahlung entgeht.
Anders sieht es für Rentner aus, die im Ausland leben (ohne einen Wohnsitz in Deutschland zu haben), denn ihnen stehen diese Freibeträge NICHT zu. Sie sind – b e s c h r ä n k t – steuerpflichtig und müssen daher jeden einzelnen Cent in Deutschland versteuern.
Dem kann man entgehen, wenn man einige Schritte unternimmt, um eine – u n b e s c h r ä n k t e – Steuerpflicht zu bekommen.
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Bevor sich jetzt deutsche Steuerberater auf diese Möglichkeit „stürzen“, um die hiesigen Rentner kostenintensiv aus ihrem Dilemma zu befreien, erwähne ich nochmals die Möglichkeit, sich an die Redaktion des DomRep-Magazins zu wenden.
Alles Liebe für Euch
Monika

