Leben mit Residencia oder illegal als „Glücksritter“?
Santo Domingo, 05.12.2017 – ein Beitrag von unserer Redaktion – 535 mal gelesen
Die Ignoranz und Unfähigkeit der Mitarbeiter der Einwanderungsbehörde (Migración) gepaart mit der mangelnden Hilfesbereitschaft der Verwaltung haben einige Residenten dazu getrieben, ihre Residencia nicht mehr zu verlängern. Hinzu kommt: Genügte früher eine einzige Fahrt nach Santo Domingo, kann es aktuell durchaus vorkommen, dass vier Fahrten nach Santo Domingo fällig werden, trotz guter Spanisch- und Behördenkenntnisse.
Selbst ohne Anwalt kommt man schnell auf 600 US-Dollar an „Aufwandsgebühren. Hinzu kommt, dass man für eine vorläufige oder permanente Residencia neuerdings nicht umhinkommt, eine Versicherungspolice „zur Abdeckung eventueller Abschiebekosten“ abzuschließen. Die Kosten liegen bei etwa 100 US$ für Erwachsene und 50 US$ für Minderjährige. Die Versicherung wird von der dominikanischen Einwanderungsbehörde verlangt, damit im Falle einer Abschiebung die Kosten gedeckt sind. Diese Versicherung wurde zur Bedingung und ersetzt die bisherige Regelung mit den Garanten (dominikanische Bürgen, die für den Residenten haften sollten, ähnlich einer deutschen Bürgschaftserklärung).
Wie verlockend ist da der Reiz, einfach bei der Ausreise eine Strafe zu bezahlen und fertig! Selbst bei den drastischen Ausreisegebühren (immerhin 70.000 Pesos ca. 1.250 Euro bei mehr als zehn Jahren ungenehmigten Aufenthalts) ist es wesentlich billiger und immer noch nervenschonender „illegal“ zu bleiben, insbesondere da solange kein internationaler Haftbefehl vorliegt, keine Ausweisung erfolgt. Für ältere Menschen ist es eine Qual, die jeweils fünfstündige Busfahrt nach Santo Domingo und die Schikanen der Migration auf sich zu nehmen.
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Wichtig bei Neuanträgen: Die dominikanischen Behörden haben ihre Modalitäten grundlegend geändert. Die ersten Schritte für die Beantragung einer dominikanischen Daueraufenthaltserlaubnis müssen bereits in Deutschland gemacht werden. Nur das neue „Visa de residencia (RS)“ berechtigt zur Beantragung der Residencia und hat eine Gültigkeit von 60 Tagen. Sobald der Inhaber dieses Visums in der DomRep angekommen ist, muss er über die Einwanderungsbehörde „Dirección General de Migración“ alle weiteren behördlichen Schritte bezüglich seines definitiven Aufenthalt veranlassen und die von dieser Behörde geforderten Bedingungen erfüllen.
Folgende Gründe berechtigen zur Ausstellung einer Residencia:
- Verwandtschaftsverhältnisse (Dominikaner/in als Ehemann/frau)
- Investoren
- Rentner (Ley 171-07)
- die Erfüllung eines unbefristeten Arbeitsvertrags
- die Ausübung religiöser Tätigkeiten
Der erste Schritt für das Visa (RS) ist ein formloses auf spanisch verfaßtes Antragsschreiben an die jeweilige Konsularische Vertretung unter Angabe des Namens, der Staatsangehörigkeit, Wohnort, der beruflicher Tätigkeit in Deutschland sowie der künftigen Tätigkeit in der DomRep.
Neben einem formlosen Antragsschreiben für das Visa (RS) ist das Formular „Solicitud de Visa“ (im Internet unter www. consuladord. com zu beziehen) vollständig auszufüllen und zusammen mit
zwei Passfotos 2“ x 2“ (Front) mit weißem Hintergrund
2 Fotokopien des Reisepasses (Mindestgültigkeit 18 Monate)
2 Fotokopien des Personalausweises
ein ärztliches Attest mit einer Diagnose des allgemeinen Gesundheitszustands des Antragsstellers
unter Hinweis auf eine mögliche ansteckende Krankheit. Das Attest muss durch die zuständige Gesundheitsbehörde des Landes ausgestellt werden, in dem der Antragssteller seinen Wohnsitz hatte. Ferner wird ein Führungszeugnis, ausgestellt und unterschrieben durch das Bundesamt für Justiz in Bonn, benötigt.
Besonderes Augenmerk ist auf die Gültigkeit der Geburtsurkunde zu legen. Diese muss von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden und ist vom Konsulat der Dominikanische Republik zu legalisieren bzw. zu apostillieren. Wichtig: Alle Dokumente sind im Original, vorschriftsmäßig legalisiert und als beglaubigte Übersetzung einzureichen. Der von vielen Auswanderen unterschätzte Faktor ist der von der DomRep neuerdings geforderte Nachweis über die wirtschaftliche Solvenz des Antragsstellers!
Folgende Unterlagen sind beizubringen: Schreiben der Bank mit den aktuellen Kontodaten, Kopien von Eigentumstiteln von beweglichem bzw. unbeweglichem Vermögen (die Originale sind nachzureichen), Übersicht von errichteten, vorschriftsmäßig im Handelsregister angemeldeten Gesellschaften, einschließlich Gesellschaftsstatus (Investoren), Kopie der letzten Einkommenssteuererklärung unter Angabe der Steuernummer, Finanzbescheinigungen, Rentenbescheide oder irgendein anderer Solvenznachweis.
Gefordert werden folgende Einkommensnachweise:
Rentner: 1.500, – Euro/mtl. ,
Erwachsene: 2.000, – Euro/mtl.
für jeden weiteren Familienangehörigen sind 250, – Euro/mtl. zusätzlich nachzuweisen
Neben dem Einkommensnachweis für Erwachsene von 2.000, – Euro im Monat bzw. 1.500, – Euro bei Rentnern erwartet die „Direccion General de Migracion“ zudem ein Garantieschreiben, unterschrieben vom Antragssteller und zwei Zeugen, indem die Übernahme der Lebenshaltungs- und Rückführungskosten des Ausländers in der Antragsphase gegenüber der Einwanderungsbehörde garantiert wird. Dieses Schreiben ist notariell zu beurkunden und muss von der „Procuraduría General de la República“ legalisiert werden.
Soll die Residencia für den Zweck eines „Arbeitsvisums“ erfüllen, ist eine Bescheinigung des Arbeitsministeriums erforderlich. Im Falle eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses bei privaten oder öffentlichen Arbeitgebern muss diese Bescheinigung den Hinweis enthalten, dass das Unternehmen im „Sistema Integrado de Registro Laborales (SIRLA)“ registriert ist und die Bestimmungen des Art. 135 des Arbeitsgesetzbuches der Dominikanischen Republik bezüglich der Einbürgerung erfüllt.
Aufwändiger wird es zudem für Deutsche, die mit einem dominikanischen Partner verheiratet sind, die Ehe aber außerhalb der DomRep (etwa in Deutschland) geschlossen wurde und es sich somit im rechtlichen Sinne um eine „Familienzusammenführung“ handelt. Die Eheschließung muss vom Standesamt der Junta Central Electoral (JCE) eingetragen werden. Voraussetzung für die Übertragung der Heiratsurkunde in das dominikanische Standesamt ist die Vorlage der Originalurkunde sowie eine Übersetzung durch einen gerichtlich beeidigten Übersetzer, welche von einem Konsulat der Dominikanischen Republik legalisiert werden muss.
Liegen alle Dokumente vor, dauert der Prozess bis zur Aushändigung der „Visa de Residencia“ zwischen 5 und 15 Tagen entsprechend der Eilbedürftigkeit und der Disponibilität des Personals. Die Visakosten betragen 90, – Euro. Das dominikanische Außenministerium behält sich aber immer das Recht vor, einen Visumsantrag zu genehmigen bzw. abzulehnen.
