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Wie Deutsche zum Dominikaner werden können – vier Wege zur Einbürgerung

Santo Domingo, 03.08.2025  –  ein Beitrag von Thomas P. Jung  –  1577 mal gelesen

Wer als Deutscher dauerhaft in der Dominikanischen Republik leben möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen die dominikanische Staatsbürgerschaft beantragen. Grundlage dafür ist das dominikanische Einbürgerungsgesetz „Ley 1683 Sobre Naturalización“, das 1948 unter Diktator Rafael Leónidas Trujillo erlassen wurde – ein juristisches Relikt, welches bis heute immer noch Gültigkeit hat.

Dieses Einbürgerungsgesetz bietet für deutsche Staatsbürger konkrete Möglichkeiten, in einem geregelten Verfahren Dominikaner zu werden – und damit einen dominikanischen Pass und die nationale Identitätskarte („Cédula“) zu erhalten.

DomRep: Wie Deutsche zum Dominikaner werden können – vier Wege zur Einbürgerung
Folgende vier Arten von Einbürgerungen, auf dominikanische „Naturalización“, sind nach diesem Gesetz möglich:

- ordentliche Einbürgerung
- Einbürgerung durch Ehe
- Einbürgerung durch Eigentum
- privilegierte Einbürgerung

Nach Artikel 1 des Gesetzes Nr.  1683 kann jeder volljährige Ausländer die dominikanische Staatsbürgerschaft erwerben.

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Die beiden wichtigsten Voraussetzung sind eine bestimmte, legale Aufenthaltsdauer und ein fester Wohnsitz im Land, die der Antragsteller nachweisen muss.

Die erforderliche Aufenthaltsdauer variiert zwischen zwei Jahren und sechs Monaten, je nach persönlicher Lebenssituation und gesellschaftlichen Status:

- mindestens zwei Jahre legaler, ununterbrochener Aufenthalt – etwa per Residencia
- verkürzt auf sechs Monate, wenn ein städtisches oder ländliches Unternehmen gegründet wurde
- verkürzt auf sechs Monate, wenn eine Immobilie in der DomRep erworben wurde
- sechs Monate nach Eheschließung mit einem dominikanischen Ehepartner

Der klassische Weg wäre demnach die sogenannte „ordentliche Einbürgerung“, möglich nach einem mindestens zweijährigen, legalen Aufenthalt mit einer Residencia.

Zügiger kommen Unternehmensgründer oder Immobilienbesitzer voran, diese können bereits nach sechs Monaten im Land einen Antrag auf Einbürgerung stellen.

Ebenfalls schneller geht es über die Einbürgerung durch Ehe – wer mit einem dominikanischen Staatsbürger verheiratet ist, kann einerseits direkt nach der Eheschließung offiziell im Land bleiben und darüber hinaus ebenfalls nach bereits sechs Monaten einen Antrag auf Einbürgerung stellen.

Ein dritter Weg führt über die „privilegierte Einbürgerung“ – ein Sonderfall, der durch präsidiales Dekret verliehen wird. Diese Variante ist selten und wird meist nur bei besonderen Verdiensten um das Land gewährt, zum Beispiel durch unternehmerisches, wissenschaftliches oder soziales Engagement und ist meist Prominenten vorbehalten.

Übrigens: Kurzzeitige Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr gelten nicht als Unterbrechung, wenn der Lebensmittelpunkt im Land bleibt.

Das Verfahren im Detail:

Der Antrag auf Einbürgerung muss beim Ministerium für Inneres und Polizei in Santo Domingo gestellt werden. Folgende Dokumente sind bei der Antragstellung vorzulegen:

- beglaubigte und ins Spanische übersetzte Geburtsurkunde, idealerweise als Internationale Geburtsurkunde
- aktuelles Führungszeugnis aus dem Heimatland
- Nachweis des Wohnsitzes (z.  B. Mietvertrag, Stromrechnung)
- aktuelle Aufenthaltsgenehmigung (Residencia oder verlängertes Touristenvisa)
- Empfehlungsschreiben eines dominikanischen Staatsbürgers, der die moralische Integrität und finanzielle Stabilität bescheinigt

Anschließend durchläuft der Antrag Sicherheitsprüfungen bei der Einwanderungsbehörde (Dirección General de Migración), der Anti-Drogenbehörde DNCD und bei Interpol.

Zusätzlich muss ein Staatsbürgerschaftstest in spanischer Sprache bestanden werden – mit Fragen zu Geografie, Geschichte, Kultur und den Grundzügen der dominikanischen Verfassung. Der Test dient als staatsbürgerliche Wissensprüfung und ist durch Artikel  29 der Verfassung ausdrücklich vorgesehen. Nach erfolgreicher Prüfung kann die offizielle Einbürgerung erfolgen.

Die formelle Staatsbürgerschaft wird durch eine öffentliche „Juramentación“ (Eidesleistung) erworben, meist am letzten Donnerstag des Monats. Danach erfolgt die digitale Archivierung der Staatsbürgerschaftsurkunde.

Widerrufbarkeit

Die Einbürgerung ist widerrufbar. Bei Falschangaben, schweren Straftaten oder einem Auslandsaufenthalt von über zehn Jahren ohne Rückkehr kann die Staatsbürgerschaft wieder aberkannt werden. Auch politische Illoyalität kann im Einzelfall zur Aberkennung führen – eine eher theoretische, aber gesetzlich vorgesehene Möglichkeit.

Fazit

Für deutsche Auswanderer ist die dominikanische Staatsbürgerschaft eine realistische Option – besonders bei längerem Aufenthalt oder familiärer Anbindung. Wer dauerhaft im Land lebt, sich integriert und die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, kann offiziell Staatsbürger werden. Mit allen Rechten und Pflichten und der vollen gesellschaftlichen Teilhabe. Auch das Wahlrecht zu den Präsidentschaftswahlen oder bei Kommunalwahlen kann ausgeübt werden.

Wichtig zu wissen: Die dominikanische Republik erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft, man muss also mit der Einbürgerung nicht seinen deutschen Pass abgeben. Der dominikanische Pass ist somit für Deutsche, die sich zu einem dauerhaften Leben in der DomRep entschieden haben, sein Schritt zur gesellschaftlichen Anerkennung in einem Land, das zunehmend als Alternative zu deutschen Zwängen und unverständlicher Politik geworden ist.