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BUNDESTAGSWAHLEN / EUROPAWAHLEN

Informationen zum Wahlrecht für Deutsche im Ausland

Santo Domingo, 14.10.2024  –  ein Beitrag von der Redaktion des DomRep-Magazin  –  623 mal gelesen

Deutsche Staatsbürger, die dauerhaft in der Dominikanische Republik leben, können unter bestimmten Voraussetzungen an den Bundestagswahlen und Europawahlen teilnehmen – per Briefwahl. Hierzu muss ein schriftlicher Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Eine frühzeitige Beantragung wird dringend empfohlen.

Die Abgabe eines Stimmzettels direkt bei der Deutschen Botschaft ist nicht möglich. Die Botschaft unterhält kein Wahllokal, da dies mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre.

DomRep: Informationen zum Wahlrecht für Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.

Um rechtzeitig über künftige Wahltermine informiert zu werden, besteht die Möglichkeit, sich beim Auswärtigen Amt in eine „Deutschenliste“ eintragen zu lassen und eine E-Mail-Adresse zu hinterlegen.

Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes können unter bestimmten Bedingungen auch aus dem Ausland an in Deutschland abgehaltenen Wahlen teilnehmen, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Einzelheiten sind im Bundeswahlgesetz (BWG) und in der Bundeswahlordnung (BWO) geregelt.

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Zu unterscheiden ist zwischen Deutschen, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, aber weiter in Deutschland gemeldet sind, und Deutschen, die dauerhaft im Ausland leben und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben.

Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland

Deutsche, die sich (vorübergehend) im Ausland aufhalten und nach wie vor mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigung an ihre deutsche Meldeanschrift.

Deutsche mit dauerhaftem Aufenthalt im Ausland

Wenn Sie in Deutschland, die in der DomRep leben und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, erfolgt die Eintragung in ein Wählerverzeichnis nur auf Antrag. Der Antrag kann als Scan per Mail oder als Fax an das zuständige Wahlamt (die letzte deutsche Wohnortgemeinde), gesendet werden.

Zusätzlich bietet die Deutsche Botschaft in Santo Domingo die Möglichkeit, im Rahmen von Wahlen den diplomatischen Kurierweg mit Ausnahmen für die folgenden Korrespondenzen zu nutzen:

1. ) Übersendung der Anträge auf Eintragung ins Wählerverzeichnis nach Deutschland in Einzelfällen
2. ) Versendung der Briefwahlunterlagen durch die Wahlämter an die Botschaft Santo Domingo zur Abholung an der Botschaft
3. ) Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen aus der Dominikanischen Republik an die Wahlämter

Anschrift der Botschaft:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Santo Domingo
Avenida Núñez de Cáceres No. 11 (Ecke C. Sarasota y Rómulo Betancourt),
Edificio EQUINOX / 6. Etage
Ensanche Bella Vista
Santo Domingo
Telefon: + 809 542-8950
Fax: + 809 542-8961
E-Mail: info@santo-domingo. diplo. de

Der an die deutsche Behörde adressierte Brief muss vorab ausreichend für den Versand innerhalb von Deutschland frankiert sein (20g = 0,85 €, ab dem 01.01.2025 20g = 0,95 €). Um ausreichend zeitliche Reserve für Bearbeitung und Rückversand der Wahlunterlagen durch die Gemeinde sicher zu stellen, empfiehlt die Botschaft dringend, die Antragsformulare so früh wie möglich abzugeben.

Darüber hinaus steht es jedem Deutschen frei, sich selbst und auf eigene Kosten privater Kurierdienste für die Korrespondenz mit den Wahlbehörden zu bedienen.

Weitere Informationen erteilt die Webseite der Bundeswahlleiterin in Deutschland.